Residenzpflicht: Verlassen des Landkreises keine Straftat
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 entschieden, dass für
Geduldete der wiederholte Verstoss gegen eine von der Ausländerbehörde
verhängte räumliche Beschränkung auf den Landkreis keine Straftat ist.
Strafbar ist nur das wiederholte Verlassen des Bundeslandes. Der Verstoß
gegen eine Beschränkung auf den Landkreis ist für Geduldete nur eine
Ordnungswidrigkeit. Er kann also zu einer Geldbuße führen, nicht aber zu
einer Strafe und damit einem späteren Ausschluss von einem humanitären
Aufenthaltstitel
Am 8. Juni 2009 um 14:24 Uhr
[...] In diesem Zusammenhang interessant ist folgendes Urteil des Bundesgerichtshofes: Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 entschieden, dass für Geduldete der wiederholte Verstoss gegen eine von der Ausländerbehörde verhängte räumliche Beschränkung auf den Landkreis keine Straftat ist. Strafbar ist nur das wiederholte Verlassen des Bundeslandes. Der Verstoß gegen eine Beschränkung auf den Landkreis ist für Geduldete nur eine Ordnungswidrigkeit. Er kann also zu einer Geldbuße führen, nicht aber zu einer Strafe und damit einem späteren Ausschluss von einem humanitären Aufenthaltstitel Tags: mundtote kritiker, Repression, residenzpflicht. [...]