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	<title>Kommentare zu: Residenzpflicht: Verlassen des Landkreises keine Straftat</title>
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	<description>Für die Rechte der Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten!</description>
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		<title>Von: Meinungsfreiheit nicht für Flüchtlinge? &#171; Deutschland Lagerland</title>
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		<dc:creator>Meinungsfreiheit nicht für Flüchtlinge? &#171; Deutschland Lagerland</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 12:24:06 +0000</pubDate>
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		<description>[...] In diesem Zusammenhang interessant ist folgendes Urteil des Bundesgerichtshofes:  Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 entschieden, dass für Geduldete der wiederholte Verstoss gegen eine von der Ausländerbehörde verhängte räumliche Beschränkung auf den Landkreis keine Straftat ist. Strafbar ist nur das wiederholte Verlassen des Bundeslandes. Der Verstoß gegen eine Beschränkung auf den Landkreis ist für Geduldete nur eine Ordnungswidrigkeit. Er kann also zu einer Geldbuße führen, nicht aber zu einer Strafe und damit einem späteren Ausschluss von einem humanitären Aufenthaltstitel     Tags: mundtote kritiker, Repression, residenzpflicht. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] In diesem Zusammenhang interessant ist folgendes Urteil des Bundesgerichtshofes:  Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 entschieden, dass für Geduldete der wiederholte Verstoss gegen eine von der Ausländerbehörde verhängte räumliche Beschränkung auf den Landkreis keine Straftat ist. Strafbar ist nur das wiederholte Verlassen des Bundeslandes. Der Verstoß gegen eine Beschränkung auf den Landkreis ist für Geduldete nur eine Ordnungswidrigkeit. Er kann also zu einer Geldbuße führen, nicht aber zu einer Strafe und damit einem späteren Ausschluss von einem humanitären Aufenthaltstitel     Tags: mundtote kritiker, Repression, residenzpflicht. [...]</p>
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